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Aus rechtlicher Sicht gibt es keine allgemeine Verdienstgrenze für Studierende. Dennoch musst du unter Umständen einige Grenzwerte (Stand 2022) beachten.
- Wenn du BAföG erhältst, darfst du höchstens 520,92€ pro Monat anrechnungsfrei dazuverdienen (Stand Februar 2023).
- Wenn du familienversichert bist, darfst du höchstens 470€ pro Monat verdienen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) erhöht sich der Betrag auf maximal 520€ pro Monat (Stand Februar 2023).
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt für Alleinstehende 10.908€ (Stand 2023) im Jahr. Wenn du steuerfrei bleiben willst, darf dein gesamtes Jahreseinkommen diesen Betrag nicht übersteigen.
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Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Privilegien für Studierende, die ihnen das Geldverdienen während des Studiums erleichtern sollen. Eines davon ist das sogenannte Werkstudentenprivileg. Dieses ermöglicht es dir, neben dem Studium mehr als eine geringfügige Beschäftigung auszuüben und trotzdem keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Voraussetzung für das Werkstudentenprivileg ist, dass du den überwiegenden Teil deiner Zeit und Arbeitskraft für dein Studium aufwendest. Das trifft zu, wenn du weniger als 20 Arbeitsstunden pro Woche in deinem Studentenjob arbeitest.
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Wenn du als Student*in während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, verlierst du dein Werkstudentenprivileg. Du giltst dann also nicht mehr als ordentliche*r Student*in, sondern als arbeitnehmende Person, die nebenbei in Teilzeit studiert. Das hat zur Folge, dass du deinen Anspruch auf die studentische Pflichtversicherung und auf Kindergeld verlierst. Außerdem musst du dann Beiträge zur gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Anders verhält es sich in den Semesterferien. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du als Student*in mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dein Werkstudentenprivileg zu verlieren.
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Wenn dein Jahreseinkommen als alleinstehende Person unter 10.908€ (Stand 2023) liegt, musst du keine Steuern zahlen. Das gilt auch für Studierende. Bei diesem Betrag handelt es sich um den sogenannten Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, der sicherstellen soll, dass alle Deutschen ein Existenzminimum sichern können. Wenn dein Studentenjob eine kurzfristige Beschäftigung ist (wie z.B. bei Zenjob), dann zahlst du von deinem monatlichen Verdienst Lohnsteuerabgaben. Bleibt dein Jahreseinkommen aber unter dem Grundfreibetrag, kannst du dir deine im Voraus gezahlte Lohnsteuer in einer Einkommensteuererklärung zurückholen.
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Wenn du BAföG erhältst, darfst du ein Bruttoeinkommen von 6.251,04€ in zwölf Monaten, bzw. 520,92€ im Monat anrechnungsfrei dazuverdienen (Stand Februar 2023). Ein Studentenjob ist also prinzipiell möglich, du musst nur deinen Verdienst im Auge behalten.
Finde flexible Studentenjobs in deiner Nähe
In der Zenjob App findest du Studentenjobs in ganz Deutschland. Egal ob in Metropolen wie Berlin, Hamburg, Köln und München oder in klassischen Universitätsstädten wie Leipzig, Freiburg und Heidelberg – einmal angemeldet buchst du in wenigen Klicks die Schichten, die dir am besten in deinen Stundenplan oder in die Semesterferien passen, ohne eine einzige Bewerbung zu schreiben.
Prüfungsphasen, Präsentationen und Gruppenarbeiten – unzählige Variablen bestimmen, wie dein Alltag als Student*in aussieht. Zenjob gibt dir einen Teil deiner Kontrolle zurück. Mit unserer App entscheidest du, wann, wo und wie oft du jobbst!
Studentenjobs per App
Mit der Zenjob App musst du deine Arbeitstage mit niemandem mehr abstimmen. Es gibt keine Vorgaben, wann und wie oft du jobbst. Du hast morgen spontan Zeit für eine Schicht im Supermarkt, weil eine Vorlesung ausfällt? Oder doch lieber Semesterferienjobs? Super – App öffnen, passenden Job finden und mit wenigen Klicks buchen. Ganz ohne Bewerbungsprozess oder Stress.

Jobbe im Handel
Bei Zenjob findest du viele Studentenjobs im Einzelhandel. Besonders beliebt ist die Tätigkeit als Verkäufer*in im Mode-Retail, da sie keine besondere Vorerfahrung erfordert. In diesem Studentenjob unterstützt du die Mitarbeiter*innen eines Geschäfts beim Daily Business: Kleidung wegsortieren, Umkleidekabinen ordentlich halten und die Kundschaft beraten.

Studentenjobs auf Events
Für große Veranstaltungen suchen wir immer wieder Garderobenhelfer*innen, Host*essen und Gastropersonal. Diese Studentenjobs sind vor allem im Sommer sehr gefragt. Perfekt also, um dein Konto in den Semesterferien aufzubessern. Aber auch abseits von Events suchen wir ständig extrovertierte Studierende, die als Promoter*innen Aufmerksamkeit für Produkte erregen.

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Wie bekomme ich einen Studentenjob?
Dein erster Studentenjob bei Zenjob ist nur ein paar Schritte entfernt.
- Zenjob App downloaden.
- Registrieren, Profil erstellen und Verifizierung abwarten.
- Jobs durchstöbern.
- Job in wenigen Klicks buchen.
Sobald du dich einmal angemeldet hast, kannst du ohne Bewerbung die Jobs buchen, die dir am besten gefallen. Die meisten unserer Studentenjobs sind kurzfristige Aushilfsjobs im Einzelhandel, der Logistik oder der Gastronomie. Diese sind auch perfekt als Semesterferienjobs geeignet. Darüber hinaus bieten wir auch Studentenjobs als Büroaushilfe und im Kundenservice, die du im Büro oder von Zuhause aus ausübst. Allerdings sind diese Studentenjobs im Home Office viel seltener und super beliebt. Du wirst sie also vergleichsweise selten in der App sehen.
Bitte beachte, dass du Zenjob nur nutzen kannst, wenn du in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert bist, volljährig bist und gute Deutsch- oder Englischkenntnisse hast. Für deine Anmeldung brauchen wir einmalig deinen Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Arbeitserlaubnis in Deutschland, deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und deine Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID.
Falls du eher auf der Suche nach einem langfristigen Job bist, dann sind unsere Werkstudentenjobs vermutlich die bessere Option für dich!
Häufig gestellte Fragen
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