In den Semesterferien arbeiten

Semesterferien – ein irreführender Begriff, der für viele Studierende wenig mit der Realität zu tun hat. Zumindest auf dem Papier sieht es eigentlich ganz gut aus: 5-8 Wochen Winterferien und etwa 12 Wochen Sommerferien im Jahr. In Wirklichkeit ist diese Zeit nicht nur zum Urlaub machen gedacht. 

Offiziell heißen die Semesterferien „vorlesungsfreie Zeit“. Der Unterschied zur Vorlesungszeit ist, dass keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Das soll Studierenden genügend Zeit geben, um für Prüfungen zu lernen, Hausarbeiten zu schreiben, Lernstoff vorzubereiten und nachzuarbeiten, Pflichtpraktika zu absolvieren und zu jobben.

Gerade fürs Arbeiten gelten in der vorlesungsfreien Zeit einige besonderen Regeln. In unserem Guide verraten wir dir, was sich beim Jobben in den Semesterferien alles ändert. Wie viel darfst du arbeiten und verdienen und was musst du sonst noch beachten?

Kann ich in den Semesterferien Vollzeit arbeiten?

Die unkomplizierte Antwort ist erst einmal „ja“. Prinzipiell darfst du in den Semesterferien mehr als 20h/Woche arbeiten.

Als ordentliche*r Student*in hast du unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Werkstudentenprivileg, wenn du neben dem Studium jobbst. Das bedeutet, dass du in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bist. Du musst nur einen Beitrag in der Rentenversicherung leisten, der je nach Höhe deines Einkommens leicht variiert. Das Werkstudentenprivileg gilt aber nur, wenn du deine Beschäftigung nicht „berufsmäßig“ ausübst.

Perfekte Studentenjobs in den Semesterferien findest du bei Zenjob. Flexible Minijobs in der Gastronomie, im Handel oder bei Events – und das ohne 450€-Limit!

Eine Berufsmäßigkeit besteht nicht, wenn eine Beschäftigung eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung für dich spielt. Bei Studierenden wird eine Berufsmäßigkeit anhand der wöchentlichen Arbeitszeit festgestellt. Damit ein Nebenjob eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung für dich hat, musst du den größeren Teil deiner Zeit und Arbeitskraft in dein Studium investieren. Das tust du, indem du während der Vorlesungszeit maximal 20h/Woche arbeitest.

In der vorlesungsfreien Zeit ändert sich diese Höchstgrenze. Dann darfst du mehr als 20h/Woche arbeiten, ohne dein Werkstudentenprivileg zu verlieren. Du bleibst also trotz höherer Arbeitszeit versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Semesterferien: Was zählt als vorlesungsfreie Zeit?

Alle Hochschulen teilen das Winter- und Sommersemester ein Jahr im Voraus in eine Vorlesungszeit und eine vorlesungsfreie Zeit ein. Die genauen Zeiträume können sich je nach Region und Hochschule voneinander unterscheiden. In der Regel finden die „Winterferien“ irgendwann zwischen Mitte Februar und Mitte April statt und die „Sommerferien“ von Mitte Juli bis Mitte Oktober.

Beim Arbeiten in den Semesterferien richtest du dich bei der Bestimmung der „vorlesungsfreien Zeit“ also nach dem offiziellen Akademischen Kalender der Hochschule, an der du immatrikuliert bist.

Semesterferienjobs rechnen sich
In den Semesterferien voll arbeiten, rechnet sich.

Jobben in den Semesterferien: Diese Optionen gibt es für dich!

Wenn du in den Semesterferien mehr als 20h/Woche arbeiten möchtest, gibt es verschiedene Optionen für dich. Falls du manche der folgenden Begriffe nicht kennst, solltest du dir unseren ausführlichen Guide zu den verschiedenen Beschäftigungsarten als Student*in anschauen.

Beschäftigungsart Hinweise/Infos
Dauerbeschäftigung über 20h/Woche ausüben (Midijob) Wenn du bereits einen dauerhaften Nebenjob hast, bei dem du für gewöhnlich weniger als 20h/Woche arbeitest, kannst du deine Arbeitszeit in Absprache mit deiner Arbeitsstelle erhöhen. Bitte beachte, dass du keinen Anspruch auf diese Erhöhung hast. Wenn du in den Semesterferien einen neuen dauerhaften Nebenjob mit mehr als 20h/Woche aufnimmst, musst du sicherstellen, dass du die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit reduzieren musst.
Zwei Dauerbeschäftigungen ausüben: Midijob + Minijob Diese Option kann sinnvoll sein, wenn deine bestehende Arbeitsstelle deine Arbeitszeit nicht erhöhen will oder du keinen Nebenjob findest, in dem du während der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20h/Woche arbeiten kannst. Im Midijob verdienst du über 520,01€/Monat. Hier zahlst du wie gehabt die Beiträge zur Rentenversicherung und (eventuell) die Lohnsteuer. Im Minijob verdienst du weniger als 520€/Monat. Er ist steuerfrei und du bezahlst lediglich einen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6%. Beachte, dass du während der Vorlesungszeit in beiden Beschäftigungen zusammengenommen wieder weniger als 20h/Woche arbeiten musst.
Zwei Minijobs ausüben Du kannst auch zwei Minijobs gleichzeitig ausüben, um mehr als 20h/Woche zu arbeiten. Bitte beachte, dass die beiden Minijobs zusammen abgerechnet werden, wenn der Gesamtverdienst in beiden 520€/Monat übersteigt. Wie bei einem Midijob zahlst du dann je nach Höhe deines Lohns die Lohnsteuer und einen Rentenversicherungsbeitrag zwischen 3,6% und 9,3%.
Einen oder mehrere Aushilfsjobs (kurzfristige Beschäftigung) ausüben Bei der kurzfristigen Beschäftigung handelt es sich um Jobs, die von vornherein zeitlich auf bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind. Die Aushilfsjobs kannst du entweder als eigenständige Tätigkeit oder zusätzlich zu einem bestehenden dauerhaften Nebenjob ausüben. Wenn du innerhalb der 70-Tage- bzw. 3-Monats-Regel bleibst, bist du versicherungsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Vollzeit in den Semesterferien: Gibt es eine Verdienstobergrenze?

Grundsätzlich gibt es keine Verdienstobergrenze für Studierende, solange du dich an die maximale Arbeitszeit hältst. Jedoch musst du mit verschiedenen Abgaben (Rentenversicherung, Lohnsteuer, etc.) rechnen, wenn du bestimmte Grenzen übersteigst.

  • Bei der Lohnsteuer ist der Grundfreibetrag entscheidend (mehr dazu unter „Steuern“).
  • Bei der Rentenversicherung kommt es darauf an, ob du dauerbeschäftigt oder kurzfristig beschäftigt bist.
Dauerbeschäftigung Kurzfristige Beschäftigung
Bei einer Dauerbeschäftigung zählt dein Monatsgehalt. Unter einem monatlichen Verdienst von 520 Euro zahlst du einen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6%. Ab einem Bruttoverdienst von 1.300 Euro zahlst du 9,30%. Dazwischen befindest du dich in einem Übergangsbereich, bei dem der Beitrag je nach deinem Bruttoverdienst zwischen 3,6% und 9,30% liegt. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist es der Rentenversicherung egal, wie viel du verdienst. Hier kommt es auf die 70-Tage-, bzw. 3-Monats-Regel an. Wenn du diese übersteigst, dann bist du versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Den Beitrag von 18,6% teilst du dir dann mit deiner Arbeitsstelle.

Bitte beachte, dass noch weitere Verdienstobergrenzen auf dich zutreffen können. Wenn du zum Beispiel noch familienversichert bist, darfst du höchstens 470€/Monat (bzw. 520€/Monat bei einem Minijob) verdienen. Auch beim BAföG gibt es eine Freigrenze, die bestimmt, wie viel du zusätzlich zu deinem BAföG verdienen darfst.

BAföG erhalten und in den Semesterferien arbeiten. Geht das?

Wenn du BAföG erhältst und in den Semesterferien Vollzeit arbeiten möchtest, musst du auf die BAföG-Freigrenze achten. Die Freigrenze bildet das Bruttoeinkommen ab, das du verdienen darfst, ohne dass es auf deine Förderung angerechnet wird. Sie lag im Jahr 2022 bei einem Bruttoeinkommen von 6.251,04 Euro in zwölf Monaten, bzw. 520,92 Euro pro Monat. Verdienst du mehr, wird deine BAföG-Förderung anteilig reduziert.

Wichtig: Die BAföG-Freigrenze gilt pro Bewilligungszeitraum, nicht pro Kalenderjahr. 

Wir empfehlen dir, einen potenziellen Nebenjob immer mit deiner Ansprechperson im Studentenwerk zu besprechen.

Keine Geldsorgen mehr mit Ferienjob im Studium

Steuern als Student*in beim Arbeiten in den Semesterferien

Ob du als Student*in Steuern zahlen musst, hängt davon ab, ob du mit deinem versteuerndem Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag bleibst. Den sogenannten Grundfreibetrag gibt es in der Einkommenssteuer, um sicherzustellen, dass das sogenannte Existenzminimum für alle Personen steuerfrei ist.

Obwohl sich der Grundfreibetrag für Alleinstehende gerade erst im Januar 2022 erhöht hatte, wurde er im Laufe des Jahres aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland rückwirkend zum Januar ein zweites Mal angehoben. Er stieg damit von 9.984 Euro auf 10.347 Euro (Stand Juli 2022). Bleibt dein Jahreseinkommen unter diesem Betrag, zahlst du keine Steuern, selbst wenn du in den Semesterferien in Vollzeit gearbeitet hast.

Es gibt übrigens Möglichkeiten, diese Grenze individuell zu erhöhen, wenn du beispielsweise Werbungskosten geltend machen kannst. Wir empfehlen dir aber, dich hierzu am besten von einer Steuerfachkraft beraten zu lassen. Manche Universitäten bieten eigene Steuerberater*innen, die Studierende nutzen können.

Bei der kurzfristigen Beschäftigung wird dir die Lohnsteuer so oder so jeden Monat vom Gehalt abgezogen, selbst wenn dein endgültiges Jahresgehalt unter dem Grundfreibetrag bleibt. Sollte das der Fall sein, kannst du dir mit einer Steuererklärung die gezahlte Lohnsteuer zurückholen.

Fazit

Die vorlesungsfreie Zeit ist eine gute Möglichkeit, um als Student*in dein Konto aufzubessern, da du in dieser Zeit mehr als 20h/Woche arbeiten kannst, ohne dein Werkstudentenprivileg zu verlieren. Wenn du BAföG oder familienversichert bist, solltest du immer mit deiner entsprechenden Ansprechperson oder Krankenkasse sprechen, um sicherzugehen, dass du keine potenziellen Verdienstgrenzen überschreitest. Ansonsten bleibt nur noch die Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis, in dem du deine Arbeitszeit flexibel erhöhen und reduzieren kannst. Die größte Kontrolle hast du bei einer App wie Zenjob, bei der du im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung jobbst. Der Vorteil zu einer Dauerbeschäftigung ist, dass du dich nicht mit einem oder mehreren Arbeitsstellen koordinieren musst, sondern selbst bestimmst, wann du wie viel arbeitest.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung; Deutsches Studentenwerk

Zurück zur Übersicht