Steuern als Student – das klingt erst einmal nach Zahlen-Dschungel und einer Menge Aufwand. Damit Du Dich nicht verirrst und eventuell sogar Geld zurückbekommst, haben wir für Dich die wichtigsten Tipps und Informationen zusammengetragen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • 2019 betrug der Steuerfreibetrag für Studenten 9.168€
  • 2020 wurde der Steuerfreibetrag für Studenten auf 9.408€ angehoben
  • Praktika und Minijobs sind bis zu 450€ pro Monat steuerfrei
  • BAföG und Stipendien gelten nicht als Einkommen und sind daher steuerfrei

Jobs, die nicht auf 450€ begrenzt sind bekommst du easy über Zenjob. Registriere dich und arbeite auf Lohnsteuerkarte!

Jährliche Lohnsteuerabgaben der verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse

Corona-Hilfe für Studenten

Je nach Beschäftigungsverhältnis variieren die steuerlichen Abgaben für Dich.

Werkstudenten: Deine steuerlichen Abgaben als Werkstudent sind abhängig von der Höhe Deines Gehalts und Deiner Steuerklasse. Solltest Du in die Lohnsteuerklasse 1 fallen (ledig und kinderlos), gilt für Dich der Steuerfreibetrag von 9.168€. Übersteigt Dein jährliches Bruttoeinkommen diese Grenze, wird Dir die Lohnsteuer von Deinem Bruttogehalt abgezogen. Aber Achtung: Je nach Steuerklasse sind die Abgaben unterschiedlich. Schaue hier, in welche Steuerklasse Du gehörst.

Minijobber: Minijobs sind klar definierte Beschäftigungsverhältnisse und mit einem durchschnittlichen monatlichen Gehalt von 450€ steuerfrei. Der jährliche Steuerfreibetrag bei einem Minijob liegt bei 5.400€.

Kurzfristige Beschäftigung: Hierbei fällt für Dich die Lohnsteuer an. Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist in diesem Fall Dein Bruttogehalt, der Abrechnungszeitraum (Zeitraum zwischen Deiner ersten Schicht und Deiner letzten Schicht des jeweiligen Monats) und die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (u.a. Steuerklasse und Kinderfreibetrag).

Solltest Du bei der kurzfristigen Beschäftigung mit Deinem Gehalt am Ende des Jahres unter dem jährlichen Steuerfreibetrag von 9.168€ liegen, kannst Du Dir die gesamte abgeführte Lohnsteuer zurückholen.

Selbstständigkeit: Hier wird unterschieden zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören u.a. Journalisten, aber auch Ingenieure oder Notare. Gewerbliche Tätigkeiten sind z.B. jegliche Arten von Handel, handwerkliche Tätigkeiten oder Vertretertätigkeiten. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit musst Du kein Gewerbe anmelden. Hier musst Du das Finanzamt kontaktieren und es über die Existenzgründung informieren. Da dies ein sehr komplexes Thema ist, empfehlen wir Dir, Dich hiermit ausführlich auseinanderzusetzen.

Tipps und Tricks bei der kurzfristigen Beschäftigung:

Corona-Hilfe für Studenten
  • Je kürzer der Abrechnungszeitraum und je höher das Bruttogehalt sind, desto mehr Lohnsteuer wird berechnet.
  • Je länger der Abrechnungszeitraum und je niedriger das Bruttogehalt sind, desto weniger Lohnsteuer fällt an.

Wie Du Deine abgeführten Steuern bei der kurzfristigen Beschäftigung so gering wie möglich hältst, erfährst Du in unserem Beitrag: Steuern gering halten als Student.

Zugegeben, auf den ersten Blick wirkt das Thema Steuern eher abschreckend als attraktiv. Doch auch hierfür gibt es einige hilfreiche Tools, die Dir diese Arbeit erleichtern. Da wäre z.B. das offizielle Tool vom Finanzamt oder die Taxfix-App, die Dir Schritt für Schritt bei Deiner Steuererklärung hilft. So kannst Du Dir auch ohne großes Fachwissen zum Thema Steuern als Student in einigen Fällen Geld vom Finanzamt zurückholen. Als Zenjob-Talent erhältst Du bei Taxfix übrigens einen Rabatt auf Deine erste Steuererklärung.

Fazit

Steuern kalkulieren

Egal, ob Du im Bachelor oder Master studierst, kurzfristig beschäftigt oder Werkstudent bist: Eine Steuererklärung wird Dir auf jeden Fall zugute kommen. Eine Ausnahme bilden Minijobs – hier gibst Du keine Lohnsteuer ab, somit ist auch keine Steuererklärung nötig.

Unseren Talents bei Zenjob empfehlen wir grundsätzlich, sich am Ende des Jahres ihre Lohnsteuer zurückzuholen, da sie im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung arbeiten. Auch für Werkstudenten, deren jährlicher Verdienst unter dem Steuerfreibetrag liegt, lohnt sich eine Steuererklärung.

Die Steuererklärung dient als Nachweis Deiner Einkünfte gegenüber dem Finanzamt und die Lohnsteuer ist als Art Vorauszahlung der Steuern zu verstehen. Durch eine Steuererklärung prüfst Du nach, ob Du zu viele Steuern gezahlt hast und kriegst Geld zurück. Warum solltest Du also auf Geld verzichten, das Du Dir erarbeitet hast? Wie viel Geld Du zurückbekommst, ist davon abhängig, wie viel Du verdient hast und in welchem Zeitraum Du gearbeitet hast. Wenn Du Talent bei Zenjob bist und noch weitere Fragen zum Thema Steuererklärung hast, schaue am besten im Zenjob Help Center vorbei.

Zurück zur Übersicht