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Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze kannst du bis zu 520€ im Monat steuerfrei dazuverdienen, da die Arbeitsstelle in der Regel die pauschale Besteuerung von 2% des Verdienstes übernimmt. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 12€ pro Stunde bedeutet dies, dass du in deinem 520€-Minijob nicht mehr als 43,3 Stunden im Monat steuerfrei arbeiten darfst.
Ein kurzfristiger Minijob ist dagegen grundsätzlich steuerpflichtig. Ob du am Ende des Jahres einen Teil deiner im Voraus gezahlten Lohnsteuer zurückbekommst, hängt unter anderem von deinem Gesamteinkommen im Jahr ab. Es lohnt sich also in jedem Fall eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer für Alleinstehende liegt übrigens bei 10.347€ im Jahr.
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Ja, ein kurzfristiger Minijob ist steuerpflichtig. Deine Arbeitsstelle zieht die Lohnsteuer von deinem Verdienst ab und führt sie ans Finanzamt ab. Die Arbeitsstelle kann zwischen einer pauschalen Lohnsteuer von 25% deines Verdienstes oder einer individuellen Besteuerung wählen. Bei Zenjob wirst du individuell besteuert. Deine Steuerabgaben richten sich nach deinem monatlichen Verdienst und deiner Lohnsteuerklasse.
Übrigens: Auch 520-Euro-Minijobs sind steuerpflichtig. (Beachte, dass Zenjob diese NICHT anbietet.) Auch hier wählt die Arbeitsstelle zwischen einer Pauschsteuer oder individuellen Besteuerung. Die individuelle Besteuerung hat Sinn, wenn du den 520-Euro-Job in Steuerklasse 1-4 abrechnen kannst, da hier keine Steuern anfallen. Ansonsten ist die Pauschsteuer sinnvoller, da hier nur 2% des Verdienstes an die Minijob Zentrale abgeführt werden. Die Pauschsteuer kannst du nicht nutzen, wenn du mehr als einen Minijob hast.
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Das hängt davon ab, wie er besteuert wird. Wenn deine Arbeitsstelle die Pauschsteuer bei deinem 520-Euro-Minijob nutzt, musst du diesen nicht in der Steuererklärung angeben. Hat sich deine Arbeitsstelle für die individuelle Besteuerung entschieden, musst du den Minijob-Verdienst in der Steuererklärung in Anlage N für nichtselbstständige Arbeit angeben. Auch die kurzfristige Beschäftigung (die Beschäftigung bei Zenjob fällt hierunter) gibst du in der Anlage N an. Dies kann sich übrigens durchaus lohnen: Wenn dein Gesamteinkommen im Jahr nämlich unter dem Grundfreibetrag geblieben ist, bekommst du die im Voraus gezahlte Lohnsteuer aus deiner kurzfristigen Beschäftigung erstattet.
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Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Wenn du KEINEN sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, darfst du mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausüben. Wichtig ist, dass dein Gesamtverdienst in all diesen Minijobs zusammengerechnet 520€ im Monat nicht übersteigt. Verdienst du mehr, sind all deine 520€-Minijobs versicherungspflichtig.
- Alternativ kannst du, wenn du KEINEN sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, zusätzlich zu einem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, ohne dass der Verdienst daraus mit dem Verdienst aus deinem 520€-Minijob zusammengerechnet wird.
- Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, darfst du grundsätzlich nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Du kannst aber zusätzlich zu dem 520€-Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, ohne dass der Verdienst daraus mit dem Verdienst aus deinem 520€-Minijob zusammengerechnet wird.
- Alternativ kannst du, wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, mehrere kurzfristige Beschäftigungen ausüben. Wichtig ist, dass du in all deinen kurzfristigen Minijobs zusammengerechnet nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeitest.
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Als Minijobber*in bist du nicht durch deinen Minijob krankenversichert, sondern über eine bereits bestehende Krankenversicherung. Wenn du deinen Minijob zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausübst, bist du über deinen Hauptjob krankenversichert. Studierende sind entweder bis zum 30. Lebensjahr über die studentische Krankenversicherung abgesichert oder sie sind bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über die Eltern familienversichert. Alternativ sind Studierende über ihre*n Ehe- oder Lebenspartner*in kostenfrei familienversichert, wenn er oder sie gesetzlich selbst kein* Student*in ist.
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Das hängt von der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche ab. Grundsätzlich hast du auch als Minijobber*in laut Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der genaue Anspruch leitet sich vom gesetzlich vorgegebenen Mindesturlaubsanspruch ab. Demnach haben Arbeitnehmer*innen bei einer Sechstagewoche Anspruch auf mindestens 24 bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr. Arbeitest du in einem Minijob mit Verdienstgrenze zweimal pro Woche, besteht ein Anspruch auf 8 bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr.
Rechenbeispiel: Gesetzliche Anzahl der Mindesturlaubstage (24 Tage) / Anzahl der Werktage pro Woche (6 Tage) x Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche (z.B. 2) = Urlaubsanspruch (z.B. 8).
Bitte beachte, dass dir bei einem 520€-Minijob der volle Urlaubsanspruch im Kalenderjahr erst dann zusteht, wenn dein Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr lang bestanden hat. Davor hast du nur einen anteiligen Anspruch pro angestellten Monat. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (wie z.B. bei Zenjob) hast du in der Regel nie einen Anspruch auf deinen vollen Urlaub. Sobald deine kurzfristige Beschäftigung mindestens einen Monat ununterbrochen bestanden hat, hast du jeden Monat einen Anspruch auf deinen anteiligen Urlaub entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitstage.
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Was ist ein kurzfristiger Minijob?
Die Minijob Zentrale erklärt, dass jede Person als Minijobber*in gilt, die durchschnittlich bis zu 520€ pro Monat verdient oder für nur kurze Zeit beschäftigt ist. Es gibt also auf der einen Seite Minijobs mit Verdienstgrenze (520€-Minijobs) und auf der anderen Seite kurzfristige Minijobs (kurzfristige Beschäftigung).
Bei Zenjob findest du ausschließlich kurzfristige Minijobs. Ihr Vorteil ist, dass es keine Verdienstgrenze gibt. Die einzige Beschränkung ist, dass du höchstens drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten darfst, bevor du eine zweimonatige Pause machen musst. Es ist übrigens möglich, eine kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu einem 520€-Minijob auszuüben.
Für die kurzfristige Beschäftigung bei Zenjob benötigen wir deine Lohnsteuerkarte und eine Sozialversicherungsnummer. In unserer App können sich alle anmelden, die in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Hochschule studieren oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben. Außerdem brauchst du mindestens gute Deutsch- oder Englischkenntnisse und einen Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Arbeitserlaubnis in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Minijobs in deiner Stadt
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