Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer

So viel ist klar: Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Damit keine bösen Überraschungen auf dich als Arbeitnehmer*in warten, ist es gut, über die genauen Regelungen Bescheid zu wissen. Wie viele Tage stehen dir zu und welche Sonderfälle gibt es? Wie sieht es bei Minijob oder Kurzarbeit aus? Wir schauen uns die Gesetze und Regeln rund um den Urlaubsanspruch ganz genau an, damit deinem nächsten Urlaub nichts in die Quere kommt.

Urlaubsanspruch: So sieht die gesetzliche Lage aus

Wer arbeitet, hat ein Recht auf Erholung.

Die gesetzliche Lage rund um den Urlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Dieses besagt, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.

Während des Urlaubs muss der Mitarbeiter nicht auf sein Gehalt verzichten, denn der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, die arbeitsfreien Zeiten des Mitarbeiters finanziell abzusichern. Das Bundesurlaubsgesetz regelt dabei auch den Mindestanspruch auf Urlaub. Demnach liegt dieser bei einer Fünf-Tage-Woche bei 20 Tagen, bei einer Sechs-Tage-Woche bei 24 Tagen. Insgesamt stehen einem Arbeitnehmer in Vollzeit etwa vier Wochen Urlaub pro Jahr zu. Über den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub hinaus kann ein Arbeitgeber auch mehr Urlaub gewähren und so sind zwischen 28 und 30 Tagen Urlaub im Jahr in vielen Unternehmen üblich. Wer über diesen Urlaub hinaus eine länger Auszeit nehmen will, kann das etwa mit einem Sabbatical machen. Bei dieser Form des Sonderurlaubs verzichtest du auf einen Teil des Gehalts, kannst dafür aber zwischen einem Monat und einem Jahr Urlaub nehmen.

Urlaub während der Kurzarbeit: Darf dieser gekürzt werden?

Das Thema Kurzarbeit wurde im Zuge der Corona-Pandemie zum wichtigen Thema für viele Arbeitnehmer. Und so fragen sich viele: Wie sieht es mit Urlaub während der Kurzarbeit aus? Diese Frage lässt sich nicht so einfach und abschließend beantworten. Das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hatte in einem Fall entschieden, dass eine Kürzung des Urlaubs ausnahmsweise zulässig ist, wenn im Betrieb Kurzarbeit „Null“ vereinbart wurde. Denn der Urlaubsanspruch ist eine Erholung nach der Arbeitszeit. Dafür muss allerdings eine Arbeitsbetätigung vorausgehen, was bei Kurzarbeit „Null“ nicht der Fall ist. Nicht gekürzt werden kann der Urlaub, wenn die Kurzarbeit nur einzelne Wochentage betrifft, das sagt zumindest das Arbeitsgericht Osnabrück. Die Frage nach Urlaub in der Kurzarbeit befindet sich momentan in einer Art Schwebezustand und ist noch nicht endgültig geklärt.

Resturlaub effektiv nutzen

Resturlaub: Das musst du beim Übertragen beachten

Als Resturlaub werden Urlaubstage bezeichnet, die nicht bis zum Jahresende aufgebraucht wurden und mit ins nächste Jahr übertragen werden können. Grundsätzlich gilt, dass ein Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss und Urlaubstage nur dann übertragen werden können, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Diese können etwa bei einer besonderen Auftragslage gegeben sein, etwa im Weihnachtsgeschäft oder bei einem Auftrag für einen Großkunden. Persönliche Gründe können etwa oder in der Elternzeit liegen.

Wenn der Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden kann, muss dieser spätestens bis zum 31. März genommen werden.

Durch die coronabedingt fehlenden Reisemöglichkeiten besteht übrigens kein Anspruch auf die Übertragung des Resturlaubs.

Urlaubsanspruch bei Kündigung: Der Resturlaub steht dir zu

Resturlaub spielt auch bei der Kündigung eine Rolle. Verbleibende Urlaubstage muss der Arbeitnehmer, wenn es zeitlich möglich ist, vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses nehmen. Wenn der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann, muss der Arbeitgeber ihn abgelten. Wie viel Urlaubsanspruch du bei einer Kündigung hast, hängt mit dem Zeitpunkt der Kündigung zusammen. Wenn du innerhalb der ersten sechs Monate im Kalenderjahr dein Arbeitsverhältnis beendest, steht dir für jeden Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Mit der Zwölftel-Regelung kannst du deinen Anspruch berechnen.

Wenn du etwa einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen hast und zum 31.03. des Kalenderjahres aus dem Ar­beits­verhältnis ausscheidest, gilt Folgendes: 3 Monate/12 Monate x 30 Urlaubstage = 7,5 Urlaubstage.

Demnach hast du für das gesamte Kalenderjahr ein Anspruch in Höhe von 8 Urlaubstagen. Wenn dein Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet, hast du  Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub.

Urlaubsanspruch Minijob: So berechnest du deine Urlaubstage

Als Minijobber hast du den gleichen Anspruch auf bezahlten Urlaub wie andere Arbeitnehmer. Per Gesetz ist es geregelt, dass Minijobber keine Nachteile gegenüber regulären Arbeitnehmern haben dürfen. Arbeitet ein Minijobber sechs Tage pro Woche, stehen ihm also auch als 450-Euro-Arbeitskraft der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 Abs. 1 BUrlG zu. Wie viele Urlaubstage dir allerdings konkret zustehen, hängt von deinen Arbeitstagen ab, die du pro Woche leistest. Ist nichts anderes vereinbart, wird der Urlaub mit folgender Formel berechnet: individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) / 6 (übliche Arbeitstage). Arbeitest du also einen Tag pro Woche, hast du Anspruch auf vier Urlaubstage, bei drei Tagen pro Woche sind es 12 Urlaubstage. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wie viele Stunden du pro Tag arbeitest.

Urlaubsanspruch im Minijob- Urlaubstage

Ist Urlaub in der Probezeit erlaubt?

Am Anfang eines Arbeitsverhältnisses steht oft die Probezeit. Wer mit seiner Bewerbung Erfolg hatte, fängt in der Regel mit einer Probezeit an, die meist sechs Monate dauert und als eine Art Bewährungs- oder Kennenlernzeit für beide Parteien betrachtet werden kann. Urlaub in der Probezeit gilt für viele als absolutes No-Go oder gar als unmöglich. Doch die Annahme, dass während der Probezeit kein Urlaubsanspruch existiert, ist ein Irrglaube. Auch in der Probezeit haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Im Bundesurlaubsgesetz ist lediglich geregelt, dass ein Mitarbeiter erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit den vollen Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub hat. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass du in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen darfst.

Fakt ist: Für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit erhältst du als Arbeitnehmer anteiligen Anspruch auf den Jahresurlaub, den du auch innerhalb dieser sechs Monate nehmen darfst.

Wie viel Urlaubsanspruch du schon hast, berechnest du mit der Formel „Urlaubstage/Monate“. Wer 24 Urlaubstage pro Jahr hat, hat pro Monat Anspruch auf zwei Urlaubstage. Wer beispielsweise demnach seit vier Monaten im Betrieb ist, darf einen Antrag für acht Urlaubstage einreichen.

Resturlaub, Probezeit und Kurzarbeit: Nachdem du nun bestens über alle Sonderfälle informiert bist und hoffentlich alle Fragen rund um den Urlaub geklärt sind, steht deinem nächsten Urlaub nichts mehr im Weg. Gute Erholung!

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