Überbrückungshilfen für Studierende

Du hast während der Corona-Pandemie Deinen Nebenjob verloren und befindest dich in einer finanziellen Schieflage? Seit 2020 gibt es eine Corona-Überbrückungshilfe für Studierende vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Wie Studierende die Soforthilfe in Anspruch nehmen können, liest du hier.

UPDATE vom 27.05.2022: Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen ist zum 30. September 2021 planmäßig ausgelaufen. Eine Antragsstellung ist leider nicht mehr möglich. Die Studenten- und Studierendenwerke haben bis zum 30.09.2021 alle eingegangenen Anträge bearbeitet. Wenn du trotzdem einen Weg findest, wie du dein Studium besser finanzieren kannst, wirst du vielleicht in unserer großen Übersicht an Finanzierungsmöglichkeiten fündig.

Habe ich Anspruch auf den Corona-Zuschuss?

Höchstwahrscheinlich ja: Du kannst den Zuschuss beantragen, wenn du Studierender aus dem In- oder Ausland bist und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert bist.

Dein Alter oder die Anzahl der Semester spielen hier keine Rolle. Du musst lediglich vorweisen können, dass du in einer finanziellen Notlage bist (dazu mehr unter Welche Unterlagen brauche ich?).

Studierende an nicht staatlich anerkannten Hochschulen, Bundeswehrhochschulen, Verwaltungsfachhochschulen und solche, die berufsbegleitend oder dual studieren, sind nicht berechtigt.

Wie hoch ist meine Corona-Überbrückungshilfe?

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach deinem Kontostand – bis zu 500 Euro pro Monat sind möglich. Hast du beispielsweise noch 100 Euro am Vortag deiner Antragstellung auf dem Konto, kannst du 400 Euro bekommen. Hast du noch 400 Euro auf dem Konto, kannst du 100 Euro Zuschuss erhalten.

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Wie beantrage ich die Überbrückungshilfe?

Auch das ist ziemlich einfach: Das Bildungsministerium hat ein Online-Portal eingerichtet. Dein Antrag wird automatisch an dein zuständiges Studentenwerk weitergeleitet, welches ihn bearbeitet und den jeweiligen Betrag an dich auszahlt.

Du musst den Antrag jeweils für jeden Monat neu stellen, um die Überbrückungshilfe zu erhalten. Zwar ist der Zuschuss nicht rückwirkend möglich, aber du kannst den Antrag bis zum letzten Tag des laufenden Monats stellen.

Du bist unsicher, ob du überhaupt Anspruch auf die Soforthilfe hast? Auf der Seite der KfW kannst du einen Schnellcheck zur Überbrückungshilfe machen und siehst sofort, ob du einen Anspruch hast oder nicht.

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Welche Unterlagen brauche ich?

Zum Upload im Online-Portal solltest du folgende Unterlagen griffbereit haben:

  • Personalausweis oder ähnlicher Identitätsnachweis
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • Bankdaten (es muss dein eigenes Konto sein)
  • sämtliche Kontoauszüge, die nachweisen, dass du in einer finanziellen Notlage bist (dein Kontostand muss am Vortag des Antrags unter 500 Euro sein)
Bekommst du eine Zusage, dann zahlt dein zuständiges Studentenwerk den Betrag meist innerhalb einer Woche an dich aus. Du kannst dich jederzeit in dein Profil der Überbrückungshilfe einloggen und den Status deines Antrags einsehen.

Das Beste: Du musst diesen Zuschuss der Bundesregierung nicht zurückzahlen.

Kann ich jetzt noch Corona-Hilfe beantragen?

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung am 25.08.2021 mitgeteilt hat, ist die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen planmäßig zum 30. September 2021 ausgelaufen. Wenn du bis zu diesem Tag keinen Antrag gestellt hast, wird er leider nicht mehr berücksichtigt. Solltest du trotzdem in eine finanzielle Notlage geraten sein, solltest du dich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten erkundigen, die wir für dich in einer großen Übersicht zusammengestellt haben.

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