Sicherer Partner
Wir vermitteln sorgfältig geprüfte Aushilfen mit allen erforderlichen Nachweisen und Qualifikationen.
Zenjob bietet einen neuen Service speziell für kleine Betriebe mit wechselndem Personalbedarf.
Unser Ziel: Ihnen den Zugang zu flexiblen Aushilfskräften so einfach wie möglich zu machen – ohne aufwendige Prozesse oder langfristige Verpflichtungen.
Sie führen ein kleines Kleinunternehmen und benötigen regelmäßig, aber nicht durchgehend zusätzliche Unterstützung? Dann sind Sie bei Zenjob genau richtig.
Wenn Sie Ihre Personalplanung selbst organisieren und eine einfache Lösung für kurzfristige Engpässe suchen, bietet Zenjob die passende Antwort: flexibel, digital und in wenigen Klicks einsatzbereit.
Über unsere digitale Plattform besetzen Sie schnell und unkompliziert offene Schichten in verschiedenen Einsatzbereichen – genau dann, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Wir vermitteln sorgfältig geprüfte Aushilfen mit allen erforderlichen Nachweisen und Qualifikationen.
Unser Buchungsprozess ist rund um die Uhr verfügbar. Dank KI-gestützter Technologie erhalten Sie geeignete Aushilfen mit nur wenigen Klicks.
Fordern Sie Aushilfen für Arbeitsschichten von 4 Stunden bis 18 Monaten an – ganz nach Ihrem Bedarf.
Geben Sie Ihre Unternehmensdaten an – der gesamte Anmeldeprozess erfolgt automatisiert und digital.
Definieren Sie Bedarf, Zeiten und Anforderungen. Unser System sucht passendes Personal für Sie aus.
Über unsere Buchungsplattform können Sie den Besetzungsstatus verfolgen, Anpassungen vornehmen und Rechnungen abrufen – jederzeit und ortsunabhängig.
Wir nutzen KI-gestützte Software, um schnell und effektiv genau die Aushilfen für Sie zu buchen, die Sie mit möglichst wenig zusätzlichem Aufwand direkt unterstützen können.
Grundsätzlich werden wiederkehrende Zenjobber bei der Buchung bevorzugt. Je besser die gebuchten Aushilfskräfte die Tätigkeit und Ihren Standort kennen, desto effektiver werden Sie unterstützt.
In Ihrem Zenjobber Pool auf der Buchungsplattform erfahren Sie, welche Aushilfen innerhalb der letzten 120 Tage bei Ihnen in einer bestimmten Tätigkeit gearbeitet haben.