Voraussetzungen, um Zenjob zu nutzen

Das Jobben bei Zenjob findet im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung statt. Für diese Beschäftigungsart gibt es strenge gesetzliche Voraussetzungen, weswegen nicht alle Personen Zenjob nutzen können.

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Zenjob App_ Frau bedient eine App

Allgemeine Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gute Deutsch- oder Englischkenntnisse
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • (ggfs. gültiger Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis in Deutschland)
  • Gültige Immatrikulationsbescheinigung
  • Deutsche oder europäische Krankenversicherung
  • Deutsche Steuer- und Sozialversicherungsnummer
  • Wohnsitz in Deutschland

Wer darf Zenjob nutzen?

  • Anmeldung möglich

    Studierende

    • An einer staatlich anerkannten Hochschule
    • Im Vollzeitstudium
    • Mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung
  • Anmeldung nicht möglich

    • Du hast eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (in Voll- oder Teilzeit).
    • Du machst eine Berufsausbildung, betriebliche Ausbildung oder schulische Ausbildung.
    • Du studierst in Teilzeit, im Dualen Studium oder an einer Berufsfachschule.
    • Du promovierst oder befindest dich im Urlaubssemester.
    • Du bist in Kurzarbeit, verbeamtet, im Freiwilligen Sozialen Jahr, selbstständig, in Elternzeit, als arbeitslos gemeldet oder in Rente.
    • Du bist Schüler*in.
    • Du hast ein Working Holiday Programm Visum.

Was müssen Studierende beachten?

Wer als Student*in bei Zenjob jobbt, muss einige Grundregeln beachten.

  • Die 20-Stunden-Regel

    Um sozialversicherungsfrei zu bleiben, darfst du als Werkstudent max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit arbeiten. Bei der kurzfristigen Beschäftigung darfst du mehr arbeiten, da die Beschäftigung von vornherein befristet ist.

  • Zenjob Ferienjobs Icon

    Jobben in den Semesterferien

    In der vorlesungsfreien Zeit darfst du auch in einem Werkstudentenjob die 20-Stunden-Regelung überschreiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Mehr dazu in unserem ausführlichen Guide.

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    Verdienstgrenzen

    Grundsätzlich gibt es für Studierende keine allgemeine Verdienstgrenze in Deutschland. Wenn du möchtest dass dein Jahreseinkommen steuerfrei bleibt, BAföG erhältst oder familienversichert bist, musst du einige Grenzwerte beachten.

Noch weitere Fragen?

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