Kündigungsschreiben – Wie muss eine wirksame Kündigung aufgebaut sein?

Inhaltsverzeichnis
- Kündigung schreiben ohne Kopfzerbrechen
- Was ist ein Kündigungsschreiben?
- Kündigung schreiben = formale Regeln beachten
- kostenlose Vorlage für eine Kündigung
- Kündigung für Studierende – besondere Hinweise
- Aufbau eines Kündigungsschreibens
- Vorlage für eine schriftliche Kündigung
- Kündigungsarten im Überblick
- Kündigungsfristen im Überblick
- Kündigung per E-Mail
- Besondere Kündigungsgründe für Studierende
- Was du über Kündigungsschutz wissen solltest
- Mentale Vorbereitung auf das Kündigungsgespräch
- Checkliste: Kündigung der Arbeit in 6 Schritten
- FAQ
Kündigung schreiben ohne Kopfzerbrechen
Du hast ein neues Jobangebot, dein Studium nimmt mehr Zeit in Anspruch oder der Nebenjob passt einfach nicht mehr? Dann wird’s Zeit, dass du eine Kündigung schreibst – am besten so, dass sie eindeutig, korrekt und rechtssicher ist. Klingt einleuchtend. Bis du vor dem leeren Word-Dokument sitzt, der Cursor blinkt und du dich fragst:
Wie schreibe ich eine Kündigung? Keine Sorge: Du musst kein Jura studieren, um ein Kündigungsschreiben zu verfassen. Du brauchst nur die richtigen Infos – und die findest du bei uns.
In diesem Guide erklären wir dir alles Wichtige: vom rechtssicheren Aufbau bis zur passenden Vorlage einer schriftlichen Kündigung. Hier erfährst du, welche Kündigungsfristen gelten, was im Kündigungsbrief nicht fehlen darf und wie du dein Kündigungsschreiben deinem Arbeitgeber formal korrekt übergibst. Zum Schluss findest du eine praktische Checkliste sowie ein FAQ mit häufigen Fragen rund ums Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrages.
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Kündigung eines regulären Arbeitsvertrages ↓
Kündigung innerhalb der Probezeit ↓
Kündigungsvorlagen außerordentliche Kündigung (fristlos) ↓
Was ist ein Kündigungsschreiben?
Ein Kündigungsschreiben ist ein kurzer, formeller Brief, mit dem du deinen Arbeitsvertrag offiziell beendest. Dabei handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung. Das klingt erstmal bürokratischer, als es ist. Denn was dahinter steckt, ist einfach: du willst kündigen – und dazu benötigst du keine Zustimmung von deinem Arbeitgeber. Aber Achtung: Wenn du’s nicht korrekt machst, zählt deine Kündigung rechtlich nicht.
So sollte die Kündigung deines Arbeitsvertrags immer schriftlich erfolgen, das heißt: am besten auf Papier und unterschrieben. Außerdem muss das Kündigungsschreiben deinem Arbeitgeber pünktlich vorliegen. Wichtig: Die Kündigung gilt erst dann als zugestellt, wenn sie auch wirklich beim Arbeitgeber angekommen ist – also besser persönlich abgeben oder per Einwurf-Einschreiben verschicken.
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Kündigung schreiben = formale Regeln beachten
Ein einfaches Kündigungsschreiben kommt zwar oft ohne viele Worte aus. Damit aber keine Missverständnisse entstehen, sollte aus dem Kündigungsbrief schon klar hervorgehen, dass du das Arbeitsverhältnis beenden willst. Es empfiehlt sich daher, das Wort “Kündigung” bereits im Betreff zu erwähnen. Auch wichtig: Der richtige Adressat. In der Regel ist das die Personalabteilung oder dein direkter Vorgesetzter. Schreib den Namen und die vollständige Firmenadresse mit in den Brief – so vermeidest du unnötige Rückfragen.
Kurz gesagt: Das Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrages muss nicht kompliziert sein. Aber es muss formal korrekt sein. Wenn du dir unsicher bist, wie so ein Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer aussehen kann – hier im Anschluss findest du einige Muster-Kündigungen zum Download.
Kündigung für Studierende – besondere Hinweise
Gerade wenn du studierst und nebenbei jobbst, läuft nicht immer alles nach Plan. Prüfungsstress, ein Umzug in eine neue Stadt oder einfach keine Zeit mehr – manchmal muss dein Kündigungsschreiben den Arbeitgeber eben schneller erreichen, als du ursprünglich gedacht hast.
Und ja, selbst bei einem Minijob oder einer Werkstudentenstelle gilt: Ohne schriftliches Kündigungsschreiben geht gar nichts. Hier gelten die gleichen Spielregeln wie für Vollzeitstellen. Das heißt, rechtlich muss die Kündigung klar formuliert und unterschrieben sein. Nur so bist du auf der sicheren Seite und riskierst keine unnötigen Probleme, etwa mit Fristen oder dem Anspruch auf ein ordentliches Arbeitszeugnis.
Diese Punkte solltest du als Studi zusätzlich immer im Kopf behalten:
- Du brauchst keine mehrseitigen Erklärungen; ein einfaches Kündigungsschreiben reicht.
- Auch kurze Arbeitsverhältnisse berechtigen dich zu einem Arbeitszeugnis.
- Bei Minijobs gelten oft kürzere Kündigungsfristen – check am besten deinen Vertrag.
- Falls du dich exmatrikulierst oder umziehst, kannst du das in einem Gespräch erwähnen – im Kündigungsbrief selbst ist das aber nicht notwendig.
Aufbau eines Kündigungsschreibens
Eine Kündigung muss kein bürokratisches Monster sein – aber sie sollte sauber formuliert und formal richtig aufgebaut sein. So zeigst du Professionalität, vermeidest Rückfragen und sicherst dich rechtlich ab. Auch bei einem einfachen Kündigungsschreiben gilt: Die Form zählt.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrags sollte darum unbedingt die folgenden Punkte beinhalten:
- Briefkopf: Dein Name, Adresse, optional Telefonnummer und E-Mail.
- Empfänger: Name der Firma, Personalabteilung oder direkte Ansprechperson.
- Datum: Das aktuelle Datum – wichtig für die Fristberechnung.
- Betreffzeile: Zum Beispiel „Kündigung meines Arbeitsvertrags“.
- Einleitungssatz: Direkt zur Sache, z. B. „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum…“
- Hinweis auf die Frist: Falls du sie kennst – ansonsten „fristgerecht“.
- Bitte um Bestätigung: Zum Beispiel „Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und das Beendigungsdatum schriftlich.“
- Unterschrift: Ganz wichtig – ohne Unterschrift ist das Schreiben nicht gültig.
Du brauchst nicht mehr – und vor allem keine langen Erklärungen, warum du kündigst. Bei einem einfachen Kündigungsschreiben gilt: Als Arbeitnehmer*in musst du keinen Grund angeben, solange du fristgerecht kündigst. Das Kündigungsschreiben ist auch ohne Begründung rechtswirksam.

Vorlage für eine schriftliche Kündigung
Du willst einfach eine Kündigung schreiben, aber nicht erst lange recherchieren, wie das nun ganz genau funktioniert? Kein Problem, wir haben da was für dich vorbereitet. Nur noch Namen und Daten eintragen – fertig.
Muster-Kündigung – Vorlage zum Kopieren:
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
[Name des Unternehmens]
Personalabteilung
Firmenstraße 1
12345 Firmenstadt
Musterstadt, [heutiges Datum]
Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum der Beendigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Max Mustermann
Kündigungsarten im Überblick
Du hast dein Kündigungsschreiben aufgesetzt, alle Angaben stimmen. Aber jetzt stellt sich die Frage: Welche Art von Kündigung trifft überhaupt auf deinen Fall zu? Denn: Nicht jede Kündigung ist gleich. Je nach Situation braucht dein Kündigungsschreiben vielleicht eine kleine Anpassung – hier zeigen wir dir, worauf es bei den verschiedenen Kündigungsarten ankommt
1. Ordentliche Kündigung
Das ist der Standardfall: Du sprichst eine Kündigung des Arbeitsvertrags aus und hältst die vertraglich vereinbarte Frist ein. Gerade bei Nebenjobs und Werkstudentenstellen reicht das meist aus.
Typische Formulierung:
„Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
2. Fristlose Kündigung
Du willst sofort raus aus deinem Arbeitsvertrag – zum Beispiel, weil du nicht mehr bezahlt wirst oder es massive Probleme am Arbeitsplatz gibt? Dann kannst du ein einfaches Kündigungsschreiben durch eine fristlose Kündigung ersetzen.
Achtung: Dafür brauchst du einen wichtigen Grund, sonst ist sie rechtlich nicht haltbar. Unser Tipp: Hol dir vorher rechtlichen Rat, bevor du dein fristloses Kündigungsschreiben einreichst.
3. Kündigung in der Probezeit
In der Probezeit gelten oft verkürzte Kündigungsfristen – meist 14 Tage. Einen Grund musst du nicht nennen, aber dein Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrages muss alle nötigen Angaben enthalten. Auch hier hilft dir unsere Muster-Kündigung weiter.

Kündigungsfristen im Überblick
Ob ordentlich, fristlos oder in der Probezeit: Jetzt hast du die passende Art für dein Kündigungsschreiben gefunden. Was du jetzt noch brauchst? Den richtigen Zeitpunkt. Wenn du deinen Arbeitsvertrag kündigen willst, reicht es nämlich nicht, den Kündigungsbrief einfach nur abzuschicken – auch die Frist muss stimmen. Die gute Nachricht: In der Regel findest du die genaue Kündigungsfrist in deinem Vertrag. Falls nicht, gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Wenn im Vertrag nichts anderes steht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist: Du kannst dein Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende einreichen. Wichtig dabei: Diese Regelung gilt nur, wenn keine anderen Fristen im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurden.
Individuelle Kündigungsfristen beachten
Neben der gesetzlichen Regelung können im Arbeits- oder Tarifvertrag abweichende Fristen stehen – zum Beispiel zwei Wochen oder sechs Wochen zum Quartalsende. Bevor du dein Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrages verfasst, solltest du unbedingt nachlesen, welche Frist konkret für dich gilt.
Sonderregelungen für Minijobs & Werkstudenten
Gerade in Nebenjobs gelten oft verkürzte Fristen – zum Beispiel nur zwei Wochen. In der Probezeit reichen manchmal sogar 14 Tage. Das ändert aber natürlich nichts daran, dass du trotzdem eine Kündigung schreiben und rechtzeitig einreichen musst.
Tipp zur Kündigungsfrist
Du kennst die genaue Kündigungsfrist nicht? Dann schreib in dein einfaches Kündigungsschreiben am besten: „… zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.“ So stellst du sicher, dass dein Kündigungsschreiben auch dann gültig ist, wenn du dir bei der Frist unsicher bist.

Kündigung per E-Mail: erlaubt oder nicht?
Kurz eine E-Mail schreiben und den Job kündigen? Klingt praktisch – ist aber in den meisten Fällen nicht zulässig. Wenn du deine Kündigung schreiben willst, musst du das in Deutschland nach klaren gesetzlichen Regeln tun: Das Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrages ist nur dann gültig, wenn es schriftlich erfolgt – also auf Papier, mit deiner Original-Unterschrift. So steht es im § 623 BGB – einem Gesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das die Formvorschriften für Kündigungen im Arbeitsrecht regelt.
Heißt konkret:
- Ein Kündigungsschreiben per E-Mail ist rechtlich unwirksam
- Auch Kündigungen per SMS oder eingescanntem PDF zählen nicht
- Nur ein einfaches Kündigungsschreiben mit Unterschrift in Papierform wird anerkannt
- Wenn du also einfach eine Mail schickst, kann dein Arbeitgeber sie ignorieren – und dein Arbeitsverhältnis läuft offiziell weiter, obwohl du vielleicht schon längst gegangen bist.
- Ausnahme: digitale Kündigung ist im Vertrag erlaubt
In ganz seltenen Fällen steht in deinem Arbeitsvertrag ausdrücklich, dass auch eine digitale Kündigung möglich ist – zum Beispiel per E-Mail. Das ist aber wirklich die Ausnahme. Deshalb gilt: Schau lieber nochmal nach, bevor du deine Kündigung des Arbeitsvertrages digital einreichst.
Unser Tipp:
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Kündigung schreiben, ausdrucken, unterschreiben – und entweder persönlich abgeben oder per Post verschicken. Am besten als Einwurf-Einschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Wie und wann gilt ein Kündigungsbrief als zugestellt?
Du hast dein Kündigungsschreiben verfasst – jetzt fehlt nur noch ein Schritt: Es muss auch ankommen. Und zwar so, dass es rechtswirksam ist. Klingt banal, ist aber entscheidend. Denn: dein Kündigungsbrief zählt erst dann als zugestellt, wenn es dem Arbeitgeber tatsächlich vorliegt – nicht, wenn du es losschickst.
Damit dein Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrages sicher und rechtzeitig ankommt, gibt’s zwei Wege:
1. Persönlich abgeben (mit Nachweis)
Die sicherste Variante: Du übergibst dein einfaches Kündigungsschreiben persönlich – am besten direkt an die Personalabteilung oder an Vorgesetzte. Lass dir den Empfang schriftlich bestätigen, z. B. mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie. Falls das nicht möglich ist: Vertrauensperson als Zeugen mitnehmen.
2. Per Einwurf-Einschreiben versenden
Klappt die persönliche Übergabe nicht, verschick deine schriftliche Kündigung per Einwurf-Einschreiben. Der Vorteil: Die Post dokumentiert, wann der Kündigungsbrief im Firmenbriefkasten gelandet ist – das gilt als rechtlich sicherer Nachweis.
So planst du richtig
Entscheidend ist der Zugang, nicht das Versanddatum. Heißt: Dein Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag der Frist im Briefkasten deines Arbeitgebers liegen – besser ein, zwei Tage früher. Rechne bei Postversand mit 2 – 3 Werktagen. Beispiel: Läuft die Frist am 15. aus, sollte der Brief spätestens am 13. verschickt werden.

Besondere Kündigungsgründe für Studierende
Wenn du dein Kündigungsschreiben selbst verfasst und den Job freiwillig beendest, betrifft dich der Kündigungsschutz zwar nicht direkt. Trotzdem lohnt sich ein Blick darauf – vor allem, wenn du unsicher bist, wie dein Arbeitgeber auf deine Kündigung des Arbeitsvertrages reagiert oder du das Gefühl hast, dass dir eventuell gekündigt werden könnte.
Diese Gründe sind für Studierende völlig normal:
- Studium abgeschlossen oder exmatrikuliert
- Du brauchst den Job nicht mehr? Dann reicht ein einfaches Kündigungsschreiben – ordentlich kündigen und fertig.
- Umzug in eine andere Stadt
- Wenn du pendeln müsstest oder dein neuer Wohnort zu weit weg ist, ist das ein legitimer Grund für die Kündigung der Arbeit.
- Keine Zeit mehr wegen Prüfungsphase – Auch das zählt. Du musst deine Entscheidung nicht begründen – ein kurzer, formeller Kündigungsbrief reicht aus.
- Job passt nicht mehr zum Stundenplan
- Gerade bei Werkstudent*innen ändern sich oft die Uni-Zeiten. Auch hier gilt: Kündigung schreiben, fertig.
Wichtig: In keinem dieser Fälle brauchst du eine lange Erklärung – dein Kündigungsschreiben muss nur formal korrekt formuliert sein und fristgerecht eingereicht werden. Über die richtige Formulierung musst du dir keine Gedanken mehr machen, dafür hast du ja unsere Muster-Kündigung.
Was du über Kündigungsschutz wissen solltest
Wenn du dein Kündigungsschreiben selbst verfasst und den Job freiwillig beendest, betrifft dich der Kündigungsschutz zwar nicht direkt. Trotzdem lohnt sich ein Blick darauf – vor allem, wenn du unsicher bist, wie dein Arbeitgeber auf deine Kündigung des Arbeitsvertrages reagiert oder du das Gefühl hast, dass dir eventuell gekündigt werden könnte.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Der allgemeine Kündigungsschutz greift für dich, wenn:
du länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt bist und
der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende hat
In so einem Fall darf dir der Arbeitgeber nicht einfach so kündigen. Es braucht einen rechtlich anerkannten Grund – etwa eine betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Probleme oder persönliche Gründe, die das Arbeitsverhältnis stark belasten. Ein vager Vorwand reicht nicht.
Besonderer Kündigungsschutz
Zusätzlich gibt es Personengruppen, die besonders geschützt sind – dazu zählen z. B.:
- Schwangere
- Menschen mit Schwerbehinderung
- Beschäftigte in Elternzeit
Für sie gelten strengere Regeln: Arbeitgeber müssen vor einer Kündigung eine behördliche Zustimmung einholen – sonst ist die Kündigung unwirksam.
Du musst das bei deinem eigenen Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer nicht beachten, aber wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst und eine Kündigung durch den Arbeitgeber befürchtest, ist es sinnvoll, dir frühzeitig rechtliche Unterstützung zu holen – zum Beispiel bei einer Gewerkschaft, beim DGB oder bei einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle.
Und noch wichtig zu wissen: Auch wenn du einen Nebenjob hattest – etwa als Werkstudent*in oder im Minijob – gilt beim Kündigung schreiben das gleiche Arbeitsrecht. Ob Teilzeit oder Vollzeit, Aushilfe oder Festanstellung: Dein Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrages muss ernst genommen werden und dein Arbeitgeber muss sich an die gesetzlichen Regeln halten.

Mentale Vorbereitung auf das Kündigungsgespräch
Ein persönliches Gespräch ist kein Muss – aber oft der professionellste Rahmen, um dein Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrages zu begleiten. Statt einfach nur die Kündigung zu schreiben und per Post zu senden, kannst du mit einem direkten Gespräch Haltung zeigen, Fragen klären und die Zusammenarbeit sauber abschließen. Gerade für Studierende und Berufseinsteiger*innen ist das eine Chance, den Übergang selbstbewusst zu gestalten – und sich ein positives Arbeitszeugnis zu sichern.
Damit du dich dabei wohlfühlst, hilft es, gedanklich einen Schritt voraus zu sein: Was willst du sagen? Wie trittst du auf? Und wie reagierst du auf mögliche Nachfragen?
Das kann dir helfen:
- Klarheit gewinnen: Bevor du deine Kündigung der Arbeit ansprichst, überleg dir für dich selbst, warum du gehst. Das gibt Sicherheit.
- Formulierung vorbereiten: Du musst dich nicht rechtfertigen, aber es wirkt souverän, wenn du deinen Austritt ruhig und professionell einleitest – zum Beispiel mit: „Ich habe mich entschieden, meine Stelle zu beenden und möchte mein einfaches Kündigungsschreiben übergeben.“
- Souverän bleiben: Trainiere Haltung, Blickkontakt, Tonfall. Du gibst deine schriftliche Kündigung ab, nicht dein Selbstvertrauen.
- Unangenehme Szenarien durchspielen: Vielleicht kommen Rückfragen oder Gegenangebote. Überleg dir vorher, wie du reagieren möchtest, ohne dich unter Druck setzen zu lassen.
- Abschluss bewusst gestalten: Ein Gespräch gibt dir die Gelegenheit, Danke zu sagen – auch das ist Teil einer starken, reflektierten Kündigung.
Ob du per Vorlage eine Kündigung schreibst oder ein eigenes Dokument nutzt – der Moment der Übergabe ist für viele der schwerste. Mit etwas mentaler Vorbereitung wird er aber zum letzten, professionellen Schritt in deinem Job.
Checkliste: Kündigung der Arbeit in 6 Schritten
Du hast dich entschieden zu kündigen – jetzt fehlt nur noch ein klarer Plan, wie du das angehst? Kein Problem. Mit dieser Checkliste behältst du den Überblick. Vom ersten Schritt bis zur Übergabe deines Kündigungsschreibens an deinen Arbeitgeber – hier siehst du, wie du deine Kündigung des Arbeitsvertrags ganz entspannt und ohne Stolperfallen erledigst.
1. Kündigungsfrist prüfen
Schau in deinen Arbeitsvertrag, welche Frist für die Kündigung des Arbeitsvertrags gilt. Falls du dir unsicher bist, schreib in dein Kündigungsschreiben: „… zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.“
2. Passende Vorlage zur Kündigung auswählen
Such dir die richtige Muster-Kündigung für deinen Fall – zum Beispiel für Minijobs, Werkstudentenjobs oder eine Kündigung in der Probezeit. So vermeidest du Formfehler und sparst Zeit.
3. Kündigungsschreiben anpassen
Trag deine Daten ein, nenn das gewünschte Enddatum und unterschreibe das Dokument. Fertig ist dein einfaches Kündigungsschreiben.
4. Kündigungsbrief zustellen
Persönlich übergeben oder per Post verschicken – am besten als Einwurf-Einschreiben. So stellst du sicher, dass dein Kündigungsschreiben deinen Arbeitgeber auch wirklich erreicht.
5. Kündigungsgespräch vorbereiten
Auch wenn ein Gespräch nicht vorgeschrieben ist: Viele Arbeitgeber schätzen es, wenn du deine Entscheidung persönlich mitteilst. Mach dir vorab Gedanken über deinen Auftritt und bleib ruhig und professionell. So wird dein letzter Eindruck genauso souverän wie dein einfaches Kündigungsschreiben.
6. Bestätigung abwarten
Bitte deinen Arbeitgeber schriftlich um eine Bestätigung über den Eingang und das Enddatum der Beschäftigung. Das ist wichtig – zum Beispiel für dein Arbeitszeugnis oder die Immatrikulation.