Das hängt von der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche ab. Grundsätzlich hast du auch als Minijobber*in laut Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der genaue Anspruch leitet sich vom gesetzlich vorgegebenen Mindesturlaubsanspruch ab. Demnach haben Arbeitnehmer*innen bei einer Sechstagewoche Anspruch auf mindestens 24 bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr. Arbeitest du in einem Minijob mit Verdienstgrenze zweimal pro Woche, besteht ein Anspruch auf 8 bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr.
Rechenbeispiel: Gesetzliche Anzahl der Mindesturlaubstage (24 Tage) / Anzahl der Werktage pro Woche (6 Tage) x Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche (z.B. 2) = Urlaubsanspruch (z.B. 8).
Bitte beachte, dass dir bei einem 520€-Minijob der volle Urlaubsanspruch im Kalenderjahr erst dann zusteht, wenn dein Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr lang bestanden hat. Davor hast du nur einen anteiligen Anspruch pro angestellten Monat. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (wie z.B. bei Zenjob) hast du in der Regel nie einen Anspruch auf deinen vollen Urlaub. Sobald deine kurzfristige Beschäftigung mindestens einen Monat ununterbrochen bestanden hat, hast du jeden Monat einen Anspruch auf deinen anteiligen Urlaub entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitstage.