Änderungen für Studierende 2021

Das Jahr 2020 brachte so einiges mit sich: Die Corona-Pandemie hielt nicht nur Studierende, sondern auch Dozenten in Atem. Das Sommersemester 2020 und auch das Wintersemester 2020/21 liefen ganz anders als gewohnt ab. Plötzlich hieß es: Home-Uni statt Vorlesungssaal, Zoom-Veranstaltung statt Seminar und Küchen-Chaos statt Mensa-Besuch.

Auch finanziell ging es vielen Studierenden nicht gut, da Nebenjobs in der Gastronomie und Co. wegfielen und somit auch das Einkommen ausblieb. Deshalb gab es vergangenes Jahr Überbrückungshilfen, KfW-Kredite und natürlich BAföG. Hier gibt es zu 2021 einige Änderungen. Welche das sind, erfährst Du hier in diesem Blogpost.

Corona-Pandemie: Auswirkungen auf die Regelstudienzeit

Auch Anfang 2021 ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Das hat ebenfalls Auswirkungen auf Deine Regelstudienzeit. Genau wie das Sommersemester 2020 wird auch das Wintersemester 2020/21 nicht als reguläres Semester gezählt. Das ist zumindest der Beschluss in Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt (Stand: 12.01.2021). Andere Bundesländer wollen wahrscheinlich nachziehen. Halte Dich hier über E-Mails und auch über die Website Deiner Universität auf dem Laufenden.

Das ist vor allem wichtig, wenn Du BAföG empfängst, da dies eigentlich nur in der Regelstudienzeit gezahlt wird. Durch die Corona-Pandemie verlierst Du so nicht Deinen Anspruch auf die Förderung.

Online studieren via Videokonferenz

Dieses Wintersemester lief an vielen Unis fast komplett digital ab, das Sommersemester 2021 wird ähnlich geplant. Wenn Du Probleme mit der Motivation oder Konzentration hast, haben wir für Dich einige Tipps für Dein Online-Studium gesammelt.

Neues an der BAföG-Front

Es gibt gute Neuigkeiten: Die Freibeträge auf das Elterneinkommen steigen. Ebenso steigen die Freibeträge auf Waisenrente, eigene Kinder und Studiengebühren. Dadurch soll es mehr Studierenden möglich sein, BAföG-Hilfen zu beantragen.

Die Verdienstgrenzen sehen wie folgt aus:

Freibeträge auf Einkommen (Eltern) Wintersemester 2021
Eltern (verheiratet) 2.000€
Elternteil (alleinerziehend) 1.330€
Neu angeheiratete Ehegatten eines leiblichen Elternteils 665€
Für Kinder 605€

 

An Deinem Zuverdienst ändert sich nichts. Es bleibt dabei, dass Du im Schnitt höchstens 450€ dazuverdienen darfst. Auch der aktuelle Höchstsatz von 861€ bleibt gleich. Der Grundfreibetrag bleibt ebenfalls bei 290€. Wenn Du nicht weißt, ob und wie viel BAföG Dir zusteht, nutze den Online-BAföG-Rechner.

Du hast noch kein BAföG beantragt? Wir haben uns gefragt, ob das BAföG eine Alternative zum Nebenjob darstellt und geben Tipps, wie BAföG und Nebenjob sich vereinen lassen.

Mehr Infos zu den genauen Freibeträgen findest auch Du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Änderungen beim Kindergeld

Viele Eltern überweisen ihren Kindern, die studieren oder eine Ausbildung machen, das Kindergeld. In diesem Jahr wird das Kindergeld um 15€ aufgestockt. Die Erhöhung gilt auch schon ab Januar.

Nun gelten folgende Sätze:

    1. Kind = 219€
    1. Kind = 219€
    1. Kind = 225€
  • Jedes weitere Kind: 250€

Auch der Kinderfreibetrag steigt deutlich an und gilt auch für das gesamte Jahr.

Mehr Kindergeld 2021

Die Überbrückungshilfe und der KfW-Kredit

Es gibt noch mehr gute Neuigkeiten: Die Überbrückungshilfe für Studenten wird verlängert. Bis einschließlich März 2021 wird die Hilfe ausgezahlt. Zunächst sollte diese Hilfe nur für August und September 2020 gelten und wird jetzt bereits zum zweiten Mal verlängert.

Die Voraussetzungen sind allerdings gleich geblieben: Auch weiterhin darfst Du nicht mehr als 500€ auf all Deinen Konten haben, dazu gehört auch Dein PayPal-Konto. Der Betrag der Überbrückungshilfe wird dann anhand Deines Kontostandes festgelegt. Den Höchstbetrag von 500€ gibt es nur, wenn Du insgesamt weniger als 100€ auf all Deinen Konten vorweisen kannst.

Diese Zahlungen sind allerdings einmalig: Wenn Du mehr als einen Monat Hilfe brauchst, musst Du den Antrag wieder neu stellen. Weitere Informationen zur Corona-Soforthilfe für Studierende haben wir Dir an anderer Stelle zusammengefasst.

Alternativ kannst Du auch mit dem KfW-Studienkredit Unterstützung kriegen. Diese Hilfe war ursprünglich bis Ende März 2021 zinsfrei geplant, diese Frist wurde auf Ende 2021 verlängert.

Achtung: Wenn Du schon dabei bist, den Kredit zurückzuzahlen, fallen die Zinsen nicht weg.

Erhöhung des Mindestlohns

Auch beim Nebenjob gibt es gute Nachrichten: Arbeitest Du zum Mindestlohn, kannst Du Dich schon zu Jahresbeginn über mehr Geld freuen. Seit Jahresbeginn liegt dieser nun bei 9,50€.

Ab Juli 2021 sind es weitere 10 Cent mehr. Im Juli 2022 wird der Mindestlohn sogar bei über 10€ liegen. Davon ausgenommen sind weiterhin Praktika, die innerhalb eines Studiums stattfinden. Dazu gehören auch Praktika, die drei Monate oder kürzer sind und zur Orientierung dienen. Ebenso werden ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mit dem Mindestlohn abgegolten.

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