Ein Gruppe von jungen Arbeitehmenden sitzen an einem Tisch. Sie arbeiten in Zeitarbeit.

Haben Sie Schwierigkeiten, Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu rekrutieren? In der modernen Arbeitswelt werden nicht nur Arbeitgebende, sondern auch Bewerbende mit dieser Herausforderung konfrontiert. Allerdings wissen viele nicht, dass sie viele Vorteile bei Anstellungen im Rahmen der Zeitarbeit erhalten. Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmenden gibt Ihrem Unternehmen mehr Flexibilität und somit eine höhere Wettbewerbsfähigkeit.

In diesem Beitrag möchten wir Sie darüber informieren, was Zeitarbeit ist und in welchen Branchen Zeitarbeitsverhältnisse möglich sind. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Vorteile Arbeitgebende und Arbeitnehmende durch eine Arbeitnehmerüberlassung haben.

Was ist Zeitarbeit: Einfach erklärt

Zeitarbeit bedeutet, dass ein Unternehmen die Arbeitnehmenden für eine bestimmte Zeit beschäftigt. Die Firma selbst tritt bei einem Zeitarbeitsverhältnis nicht als arbeitgebender Betrieb auf. Diese Position übernimmt die Zeitarbeitsfirma, bei welcher die Arbeitnehmenden angestellt sind. Dabei dient das Zeitarbeitsunternehmen als verleihender Part. Das Unternehmen, das die Zeitarbeitnehmenden beschäftigt, ist der Entleihende.

Eine Arbeitnehmende unterschreibt einen Arbeitsvertrag im Rahmen der Zeitarbeit.

Wie funktioniert Leiharbeit?

Das Zeitarbeitsunternehmen schließt mit den Bewerbenden einen befristeten Arbeitsvertrag ab. Darin vereinbaren die Parteien, dass die Leiharbeitnehmenden für befristete Arbeitsverhältnisse in verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden. Die Arbeitnehmenden verpflichten sich wiederum, diesen Unternehmen ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Für die arbeitsrechtlichen Regelungen, wie Entlohnung, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ist die Verleihfirma zuständig.

Welchen Vertrag schließen Zeitarbeitsfirma und Unternehmen ab?

Die Verleihfirma schließt mit dem Unternehmen, das die Leiharbeitnehmenden beschäftigt, einen zeitlich befristeten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab. Hier ist geregelt, welche Tätigkeiten im Rahmen des Leiharbeitsverhältnisses übernommen werden und wie hoch die Entlohnung ist.

Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung: Wo liegen die Unterschiede?

Bei den Begriffen Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung gibt es keine Unterschiede. Sie finden sich in dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, dem Leiharbeitsverhältnis und einer Zeitarbeitsfirma wieder.

Lediglich die Arbeitsvermittlung grenzt sich davon ab: Ziel dieser ist es, Arbeitnehmenden in ein neues Anstellungsverhältnis zu vermitteln. Dabei übernimmt sie aber nicht die Aufgabe eines arbeitgebenden Unternehmens.

In welchen Branchen ist Zeitarbeit möglich?

Ein Zeitarbeitsunternehmen kann in jeder Branche tätig sein. Zenjob vermittelt beispielsweise nicht nur Zeitarbeitsjobs in beliebten Branchen wie der Gastronomie und dem Handel, sondern bringt auch Arbeitgebende und Arbeitnehmende aus anderen Bereichen zusammen. Damit bietet die Personaldienstleistungsfirma eine breite Palette an Zeitarbeitsjobs an. Andere Zeitarbeitsfirmen spezialisieren sich hingegen auf eine bestimmte Branche.

Was ist Zeitarbeit? Im Bild steht eine Arbeitsnehmende im Café an der Kasse.

Welche Vorteile bringt die Zeitarbeit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende?

Zeitarbeit entpuppt sich, entgegen vieler Meinungen, als sinnvoll – sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende.

Vorteile für Arbeitnehmende

  • Arbeitnehmende Personen erweitern durch den Einsatz in verschiedenen Unternehmen und Branchen ihre Qualifikationen. Für Quereinstiege ist ein Zeitarbeitsverhältnis ein idealer Einstieg, um neue Erfahrungen zu sammeln und berufliche Kontakte zu knüpfen.
  • Im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses trifft die Verleihfirma eine geeignete Vorauswahl. Deshalb ist der Bewerbungsprozess im Vergleich zu regulären Anstellungsprozessen um einiges verkürzt – Leiharbeitnehmende kommen deshalb schneller zu einer neuen Anstellung.
  • Zeitarbeitsverhältnisse unterliegen den Bestimmungen eines Tarifvertrags. Dieser sieht zum Beispiel Zuschläge für Leiharbeitnehmende vor.
  • Wer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist, profitiert vom vollen Schutz der Sozialversicherung. Hinzu kommen Kündigungsschutz, Urlaub und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Zeitarbeit ist für Leiharbeitnehmende mit der Chance verbunden, eine Festanstellung zu bekommen.

Vorteile für Arbeitgebende

  • Indem Sie Zeitarbeit nutzen, können Sie als Unternehmen saisonale Schwankungen im Personalbedarf ausgleichen und gleichzeitig Ihre Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Auch Krankheits- oder Urlaubsausfälle werden durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern leichter aufgefangen.
  • Wenn Sie mit Zenjob zusammenarbeiten, optimieren Sie zeitgleich Ihre Personalmanagementprozesse, da das Unternehmen administrative Aufgaben wie Gehaltsabrechnung, Versicherung und Compliance-Management für Sie übernimmt.
  • Zenjob bietet Ihnen auch digitale Tools, die den Einstellungsprozess automatisieren und vereinfachen, einschließlich Online-Bewerbungen, Terminplanung und automatisierter Arbeitszeiterfassung.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass Zenjob eine umfassende Überprüfung der Arbeitskräfte durchführt, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzen. Dadurch wird das Risiko von Fehlbesetzungen reduziert und die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsausfällen aufgrund unzureichender Leistung verringert.
  • Indem Sie Zenjob beauftragen, können Sie auch Ihre Stammbelegschaft entlasten.

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Vorteile der Zeitarbeit sind z.B. ein kurzer Bewerbungsprozess und eine schnellere Anstellung. Im Bild fragt eine Arbeitnehmende den Arbeitgebenden an ihrem Arbeitsplatz um Rat.

Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Zeitarbeit zu beachten?

Um rechtlich abgesichert zu sein, müssen Sie sich an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) halten. In diesem Gesetz sind nicht nur die Bezeichnungen für die drei Parteien eines Leiharbeitsverhältnisses festgelegt, sondern auch die Erlaubnispflicht für Leiharbeitsunternehmen, ohne die diese nicht tätig werden dürfen. Des Weiteren gibt es eine Lohnuntergrenze, die seit Oktober 2022 bei einem Mindestlohn von 12,43 Euro liegt.

Wann ist eine Arbeitnehmerüberlassung unzulässig?

Der § 9 im AÜG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitnehmerüberlassung unwirksam ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Leiharbeitnehmende über die in dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen der Verleihfirma und der Entleiherfirma festgelegte Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden oder wenn Zeitarbeitnehmende nicht die Vergütung erhalten, die ihnen nach Gesetz oder Vertrag zusteht.

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag für Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen

Wenn Sie als Unternehmen Leiharbeitskräfte nutzen möchten, schließen Sie mit der Verleihfirma einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab. Dieser Vertrag ist eine Art Dienstleistungsvertrag, der die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmenden in Ihrem Unternehmen festlegt. Sobald beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtsgültig. Der Vertrag legt unter anderem die Konditionen für Entlohnung, Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit fest.

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Bevor Zeitarbeitsfirmen in der Arbeitnehmerüberlassung tätig werden können, benötigen sie eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit. Diese Erlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben und nur in bestimmten Fällen, wie bei der Personalgestellung im öffentlichen Bereich, nicht notwendig.

Arbeitnehmende und arbeitgebende Person geben sich die Hände. Zeitarbeit lohnt sich.

Grundsatz zur Gleichstellung schafft faire Verhältnisse

Sie sollten sich bewusst sein, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz den Grundsatz der Gleichstellung enthält. Dieser soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmenden während ihres Einsatzes nicht benachteiligt werden und die gleichen Rechte und Vorteile genießen wie die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens. Die Verleihfirma muss wiederum sicherstellen, dass die Leiharbeitnehmenden gleich behandelt werden und dass es keine Diskriminierung aufgrund des Beschäftigungsstatus gibt. Diese Regelungen beziehen sich auf den Anspruch auf Sonderurlaub oder den Freizeitausgleich nach Überstunden.

Fazit

Für Leiharbeitnehmende bedeutet Zeitarbeit, dass die eigene Arbeitskraft mehreren Unternehmen für eine vereinbarte Zeit zur Verfügung steht. Daneben können sie ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung und Urlaub durchsetzen. Das entleihende Unternehmen zieht seinen Nutzen aus der Zeitarbeit, weil es flexibler auf Personalnotstände reagiert und dadurch die eigene Wettbewerbsfähigkeit erhöht. 

Personaldienstleistende wie Zenjob unterstützen Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften und entlasten sie damit. Auch Arbeitssuchende können von Zeitarbeitsfirmen wie Zenjob profitieren: Der Bewerbungsprozess ist schnell und einfach und es werden geeignete Unternehmen vorgeschlagen.

Zeitarbeit bietet also sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende viele Vorteile und schafft flexible Arbeitsverhältnisse. Wenn Sie ein Zeitarbeitsverhältnis abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen, auf erfahrene Personaldienstleistende wie Zenjob zu setzen. Zenjob verfügt über eine große Datenbank mit Arbeitskräften und Unternehmen und bietet mit großer Expertise die passenden Arbeitsverhältnisse.

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