48-Stunden Regel

Die 48-Stunden Regel im Überblick:
Sie haben 48 h nach Schichtende Zeit, die Zeiten unserer Talents anzugeben.
Das Wochenende zählt nicht mit hinein und wird ausgesetzt.
Erfolgt keine Angabe Ihrerseits innerhalb dieser Frist, so nehmen wir automatisch die Richtigkeit der Zeiten der Talents an und nutzen diese für unsere Rechnungsstellung.
Bsp. 1: Schichtende ist am Freitag 20:00 Uhr → Ablauf der 48 Stunden Frist ist dann Dienstag 20:00 Uhr.
Bsp. 2: Schichtende ist am Dienstag 13:45 → Ablauf der 48 Stunden Frist ist dann Donnerstag 13:45 Uhr.
Bsp. 3: Schichtende ist am Samstag um 14:45 → Ablauf der 48 Stunden Frist ist Dienstag 24:00 Uhr.