Barrierefreiheitserklärung
Angaben zum Unternehmen:
Zenjob SE
Saarbrücker Straße 21
10405 Berlin
Einleitung
Zenjob ist ein digitaler Personaldienstleister für Nebenjobs, der Unternehmen und Studierende automatisch miteinander verbindet. Zenjob ist bestrebt, ihre Website und App in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zenjob.com sowie die Zenjob App.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Zenjob verbessert stetig die Barrierefreiheit der Website sowie der App in Anlehnung an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie der EN 301 549 Norm. Die Website und die App entsprechen in großen Teilen dem Level A und AA des WCAG 2.1 und sind damit teilweise barrierefrei gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), da einige Inhalte nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dateien auf der Website sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Tastaturbedienbarkeit: In der App sind derzeit noch nicht alle Elemente ohne Maus oder Touch steuerbar.
- Alternativtexte: In der App sind derzeit noch nicht alle Bilder oder grafische Elemente mit Alternativtexten versehen.
Einige Inhalte in der App und auf der Website können aufgrund der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dies betrifft in der App insbesondere die Umstellung vom Hoch- in den Querformatmodus sowie die vollständige Tastaturbedienbarkeit. Auf der Website betrifft dies insbesondere ältere PDF-Dateien, deren Nachbearbeitung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Barrieren auf unserer Website oder in unserer App entdeckt? Dann helfen Sie uns, diese zu beseitigen.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an: [email protected] unter Angabe der konkreten Mängel (z. B. auf welcher Seite und bei welcher Funktion).
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Marktüberwachungsbehörde
Falls auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit von uns keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
E-Mail: [email protected]
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basiert auf einer Selbstbewertung durch Zenjob.