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Warenverräumer*in bei Zurheide Feine Kost

116,24 €

Warenverräumer/in

14,53 €/h.

Warenverräumer*in bei Zurheide Feine Kost

Erfordert:

  • Deutsche Sprache

Standort

Standort

Nürnberger Str. 40-42

40599 Düsseldorf

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Schichtbeginn-Datum – Wählen Sie das Startdatum Ihrer Schicht aus.
Schichtzeitraum – Geben Sie den Zeitraum Ihrer Schicht an, z. B. von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Entlohnung

8 h Basislohn

(14,53 €/h.)

116,24 €

1 x 30 min Pause

Gesamt

116,24 €

Schichtdetails

Montag, 15. Sept.

06:00 - 14:30

In 2 Tagen

Morgens

Beschreibung

Du liebst Lebensmittel? Dann hilf bei Zurheide Feine Kost als Warenverräumer*in aus!

🔎 Deine Aufgaben:

  • Warenverräumung auf der Fläche
  • Haltbarkeitskontrollen
  • Aufräumen im Lager
  • ggfls. arbeitest du mit Alkohol (Weinabteilung)
  • Bei Bedarf Hilfe an der Kasse/im Verkauf Schau dir zur Vorbereitung auf deinen Job den Guide Warenverräumung📷 an.

Bitte achte an der Kasse auch darauf, dass die Einkaufswagen der Kunden komplett leer sind.

Wenn du Lust hast, das Zurheide Feine Kost-Team zu unterstützen, buche dir noch heute deinen Job!

Anforderungen & Hinweise

Wichtig: Beachte, in welcher Filiale du gebucht bist. Bitte lass dein Handy in der Tasche!Voraussetzungen:

  • Erfahrungen im Lebensmitteleinzelhandel

👔 Dresscode:

  • Schwarzes Shirt (ohne Druck/Logo)
  • Schwarze, lange Hose
  • Feste, geschossene Schuhe
  • Ein Oberteil wird dir gestellt
  • Sichtbare Piercings müssen entfernt werden Bitte bringe einen Kugelschreiber mit.

😷 Wichtig: Für den Kunden ist dein Einsatz sehr wichtig. Wenn du krank bist, sag deine Schicht bitte frühzeitig ab, sodass wir den Job neu besetzen können. Falls der Kunde es verlangt, muss eine Maske getragen werden.

🚫ACHTUNG: Aus Geheimhaltungsgründen darfst du nicht über deinen Lohn und über deine Jobs bei anderen Kunden sprechen.

Bitte beachte, dass bei diesem Job aufgrund eines unternehmensweit geltenden Neutralitätsgebots auf das Tragen politischer, religiöser und weltanschaulicher Zeichen am Arbeitsplatz verzichtet werden muss. Weitere Informationen zum Neutralitätsgebot findest du unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Der Missbrauch der DeutschlandCard ist strafbar!