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Kassierer*in bei REWE

96,53 €

Kassierer/in

14,85 €/h.

Kassierer*in bei REWE

Erfordert:

  • Deutsche Sprache

Standort

Standort

Bonner Straße 45

53919 Weilerswist

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Schichtbeginn-Datum – Wählen Sie das Startdatum Ihrer Schicht aus.
Schichtzeitraum – Geben Sie den Zeitraum Ihrer Schicht an, z. B. von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Entlohnung

6 h 30 min Basislohn

(14,85 €/h.)

96,53 €

1 x 30 min Pause

Gesamt

96,53 €

Schichtdetails

Donnerstag, 23. Okt.

08:00 - 15:00

In 5 Tagen

Morgens

Beschreibung

Du magst Lebensmittel, bist freundlich und kundenorientiert? Dann hilf bei Rewe als Kassierer*in aus! 🔎 Deine Aufgaben:

  • Kassieren an modernen Scannerkassen
  • Bei Bedarf Hilfe in der Warenverräumung Bitte achte an der Kasse auch darauf, dass die Einkaufswagen der Kunden komplett leer sind. 🤓 Wichtig zu wissen:
  • Sei 15 Minuten vorher da, dann kannst du dich noch in Ruhe umziehen undpünkltich starten.
  • Für einen reibungslosen Ablauf, achte bitte auf Pünktlichkeit. Falls du mal durch die Bahn o.ä. verspätet kommen solltest, sag bitte im Markt bescheid.
  • Für den Kunden ist dein Einsatz sehr wichtig. Wenn du krank bist, sag deine Schicht bitte frühzeitig ab, sodass wir den Job neu besetzen können. 💜 Wenn du Lust hast, das Rewe-Team zu unterstützen, buche dir noch heute deinen Job!

Anforderungen & Hinweise

Wichtig: Beachte, in welcher Filiale du gebucht bist. Schau dir zur Vorbereitung auf deinen Job das REWE-Kassenheft an. ✅ Voraussetzungen:

  • Erfahrung an der Kasse im Lebensmitteleinzelhandel
  • ODER: bestandenes digitales Kassentraining mit anschließender Praxisschicht 👔 Dresscode:
  • Schwarzes Shirt (ohne Druck/Logo)
  • Schwarze, lange Hose
  • Feste, geschlossene Schuhe
  • Ein Oberteil wird dir gestellt
  • Sichtbare Piercings müssen entfernt werden 🚫ACHTUNG: Aus Geheimhaltungsgründen darfst du nicht über deinen Lohn und über deine Jobs bei anderen Kunden sprechen. Bitte beachte, dass bei diesem Job aufgrund eines unternehmensweit geltenden Neutralitätsgebots auf das Tragen politischer, religiöser und weltanschaulicher Zeichen am Arbeitsplatz verzichtet werden muss. Weitere Informationen zum Neutralitätsgebot findest du unter www.antidiskriminierungsstelle.de. Der Missbrauch der Payback-Karte ist strafbar!