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Bezahlte Anfahrt! Warenverräumer*in bei EDEKA!

95,23 €

Warenverräumer/in

14,65 €/h.

Bezahlte Anfahrt! Warenverräumer*in bei EDEKA!

Erfordert:

  • Deutsche Sprache

Standort

Standort

Breiter Weg 258

39104 Magdeburg

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Schichtbeginn-Datum – Wählen Sie das Startdatum Ihrer Schicht aus.
Schichtzeitraum – Geben Sie den Zeitraum Ihrer Schicht an, z. B. von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Entlohnung

6 h 30 min Basislohn

(14,65 €/h.)

95,23 €

1 x 30 min Pause

Gesamt

95,23 €

Schichtdetails

Mittwoch, 05. Nov.

11:00 - 18:00

In 4 Tagen

Mittags

Beschreibung

Du liebst Lebensmittel? Dann hilf bei Zurheide Feine Kost als Warenverräumer*in aus!

🔎 Deine Aufgaben:

  • Warenverräumung auf der Fläche
  • Haltbarkeitskontrollen
  • Aufräumen im Lager
  • ggfls. arbeitest du mit Alkohol (Weinabteilung)
  • Bei Bedarf Hilfe an der Kasse/im Verkauf Schau dir zur Vorbereitung auf deinen Job den Guide Warenverräumung📷 an. Bitte achte an der Kasse auch darauf, dass die Einkaufswagen der Kunden komplett leer sind.

Wenn du Lust hast, das Zurheide Feine Kost-Team zu unterstützen, buche dir noch heute deinen Job!

Anforderungen & Hinweise

Wichtig: Beachte, in welcher Filiale du gebucht bist. Bitte lass dein Handy in der Tasche!

👔 Dresscode:

  • Schwarzes Shirt (ohne Druck/Logo)
  • Schwarze, lange Hose
  • Feste, geschossene Schuhe
  • Ein Oberteil wird dir gestellt

😷 Wichtig:

  • Deine Anfahrt wird dir bezahlt, d. h., dass du eine Stunde später als in der App angezeigt wird, erst in der Filiale eintreffen musst. (Beispiel: Zeit in der App: 8:00 - 16:00, die Kernarbeitszeit ist 9:00 - 16:00. Du musst in dem Beispiel demnach um 9:00 vor Ort sein und den Job antreten).
  • Für den Kunden ist dein Einsatz sehr wichtig. Wenn du krank bist, sag deine Schicht bitte frühzeitig ab, sodass wir den Job neu besetzen können.

🚫ACHTUNG: Aus Geheimhaltungsgründen darfst du nicht über deinen Lohn und über deine Jobs bei anderen Kunden sprechen. Bitte beachte, dass bei diesem Job aufgrund eines unternehmensweit geltenden Neutralitätsgebots auf das Tragen politischer, religiöser und weltanschaulicher Zeichen am Arbeitsplatz verzichtet werden muss. Weitere Informationen zum Neutralitätsgebot findest du unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Der Missbrauch der Payback-Karte ist strafbar!